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Vortrag von Frau Irmgard von Lehsten Mitglied - Deutsches Komitee für UNICEF Veranstaltung von der SGI-D am 22.11.2000 in Hamburg an der Kunsthochschule Lerchenfeld
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Kinderrechte – MenschenpflichtLiebe Freunde der SGI-Gemeinschaft – ich freue mich sehr über die Gelegenheit, Ihnen die Arbeit von UNICEF in diesem Kreise nahe zu bringen. Das Thema ‚Kinderrechte-Menschenpflicht’ ist ein Thema, das uns seit nunmehr 70 Jahren am Herzen liegt und stellt die Basis aller unserer Programme dar. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, diesem Anspruch zu erfüllen, musste aber angesichts des Berichts von UNICEF zur Situation von Kindern in der Welt feststellen, dass es unbedingt erforderlich ist, zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Ich werde einige historische Anmerkungen machen, um dann zur Gegenwart zu wechseln und mit Ihnen festzustellen, was erreicht ist, und wo noch erhebliche Defizite festzustellen sind. Die Kindheit als eigenes, eigenständiges Lebenszeitalter, das die Basis für die Entwicklung zum Erwachsenenzeitalter bedeutet, war über Jahrhunderte nicht im Bewusstsein der Menschen. Kindsein bedeutete mangelndes Erwachsensein. Man brauchte einen Erben und die Arbeitskraft des Sohnes. Das galt sowohl für die Bauern und Handwerker wie für Kirche und Adel gleichermaßen. Alle ein bis zwei Jahre gebar die Frau ein Kind, hatte nicht selten zehn oder mehr Geburten. Viele Kinder starben frühzeitig – die Säuglingssterblichkeit war sehr hoch. Es blieben oft nur zwei bis drei Kinder übrig, so dass es im Mittelalter in der Regel keine wirklichen Großfamilien gab. Da alle im ländlichen Bereichen in größter Enge lebten, Kinder und Erwachsene in einem Bett schliefen, wurde nicht selten ein Neugeborenes erstickt. Dies geschah nach heutigen Chroniken auch absichtlich, die Not der Frauen war sehr groß. Mit vier Jahren wurde ein Kind bereits zum Hüten und Futterholen eingesetzt und mit sieben Jahren bereits zu Arbeiten in ländlichen und handwerklichen Bereichen eingesetzt. Erfüllten die Kinder die Aufgaben nicht in zufriedenstellendem Maße, gab es harte Züchtigungen und Strafen vom Vater oder Lehrer. Geschichten aus dieser Zeit erinnern oft an Folter. Gewalt war die Erfahrung der Kinder. Im feudalen Bereich war die Erziehung zum Militärischen für Jungen vorrangig. Man kennt die Darstellungen von kleinen Kindern in Uniform und Degen von Gemälden. Mädchen sehen wir dort auch schon in die einzwängenden Kleider der Erwachsenen gepresst. Bei Verfehlungen eines Prinzen z.B. wurde ein Junge aus dem Bedienstetenstand hart bestraft, der sogenannte ‚Prügelknabe’. Wir kennen diesen Begriff heute noch – wie mag sich dieses Kind wohl gefühlt haben? Strafen brutalster Art wurden praktiziert und das Elend der Kinder war groß – die Überlebenden verfuhren genauso mit der nächsten Generation. Ein Mechanismus wie er in der Psychologie ebenfalls ausführlich beschrieben wird. Die Ausbildung beim Militär brauche ich nicht besonders auszuführen – bis in jüngste Zeit ist die Härte dort in allen Formen üblich. Schule war größtenteils unbekannt. Ausnahmen boten die Kirchen, zu denen aber nur wenige aus der unteren Schicht Zugang hatten. Dort wurde Latein gelehrt, das Auswendiglernen biblischer Texte stand auf dem Programm und es wurde eine spartanische Lebensweise eingeübt. Dies wurde begleitet von stereotypen Hinweisen auf Sünde und den strafenden Gott, Hölle und Fegefeuer. Ängste wurden so geschürt. In den Lateinschulen war Deutsch verboten und sogar mit Strafe belegt. Melanchthon [i], als Mitstreiter Martin Luthers wohlbekannt, verbot 1528 seinen Studenten Deutsch zu sprechen. In den Städten, wo Kinder etwas nützliches lernen sollten, gab es sogenannte ‚Winkelschulen’, die nur von Bürgern unterhalten wurden. Meist waren diese Schulen recht kümmerlich und oft von der Geistlichkeite verboten. Erst ab dem 18. Jahrhundert begann man sich mit dem Kind als solchem zu befassen. Zu nennen sind Rouseau[ii], später Pestalozzi[iii] und Fröbel[iv]. Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht begann schon 1642 in Sachsen-Coburg in Gothar. Dort sagte der Herzog Ernst, dass die Bauernkinder mehr wüssten als die Adligen. Dies war zwar zu begrüßen – die Durchführung der Schulpflicht bedeutete aber zunächst eine große Belastung für die Kinder. Friedrich der Große beispielsweise setzte seine Kriegsveteranen ein, die selbst schlecht ausgebildet waren. Von ihnen wurde das Grundwissen quasi eingeprügelt – eingebleut ist uns auch ein heute noch bekannter Ausdruck. Züchtigungen mit dem Rohrstock auf Fingerspitzen und Knien auf Erbsen am warmen Ofen, wobei sich alle über die „gequälten, verzerrten Affengesichter“ amüsierten, waren an der Tagesordnung. Die Kinder wollten lieber arbeiten als zur Schule gehen. Mit Beginn des Industriezeitalters, Anfang des 19. Jahrhunderts, entwickelten sich neue Arbeitsformen, neue Formen der Armut und neue Formen des Wohlstandes. Man wollte es in dem neu aufkommenden Unternehmertum dem Adel gleichtun. Ein verbreiteter Bildungsanspruch entstand und damit entsprechende Schul- und Universitätsangebote. In der Medizinischen Wissenschaft wurde die Kinderheilkunde als gesonderte Disziplin entwickelt. Mit Freud wurde auch die psychologische Situation des Kindes erforscht. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders auf Alfred Adler[v] hinweisen, der auf die Würde des Kindes und die Liebe zum Kind als Grundlage für alle Entwicklungen hinwies. Im Wien der 20er Jahre praktizierte er in flächendeckenden Mütterberatungsstellen als Armenarzt. Er war zeitweiliger Mitarbeiter von Freud und wusste von der Erziehungsnot der Mütter. Zur NS-Zeit wurden diese Mütterberatungsstellen alle geschlossen. Er emigrierte als Jude nach London und verstarb dort. Man würde sich auch heute noch viele solcher Hilfen wünschen, wie sie in den Mütterberatungsstellen zu dieser Zeit zu finden waren. Der erste Weltkrieg brachte erneut große Not für die Kinder der ca. sechs Millionen Arbeitslosen. Unterernährung, Tuberkulose, Rachitis und Cholera in den unzumutbaren Wohnverhältnissen waren die Ursachen. Die Zeit der dreißiger Jahre wurde zunächst als Aufschwung und Behebung der Missverhältnisse empfunden. Dazu kam die Propaganda für kinderreiche Familien und deren Unterstützung. Jugendorganisationen übernahmen die Aufgaben der ‚Bündischen Jugend’ der 20er Jahre. Auf diese Weise vereinnahmten die Nazis die Jugend. Das Ende dieser Machenschaften brauche ich hier nicht extra zu erwähnen. Nach dieser etwas schematischen Kurzfassung will ich nun den Bogen spannen zum Beginn der Arbeit von UNICEF nach dem zweiten Weltkrieg. 1946 wurde das Kinderhilfswerk im Auftrag der UNO vom Präsidenten Hoover ins Leben gerufen, um die Not von ca. sechs Millionen Kindern im verwüsteten Europa zu lindern. Es war die erste Friedensbrücke zwischen den verfeindeten Nationen. Als sich die Länder ab 1950 selber helfen konnten, beauftragte die UNO UNICEF mit einer zweijährigen Recherche zur Situation der Kinder in der Welt. Das Ergebnis war so katastrophal, dass UNICEF als Organisation, die sich bereits bewährt hatte, nun den Auftrag bekam, Konzepte für Programme zu entwickeln, um Kindern in ihrer Not zu helfen und ihnen eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Seit über 50 Jahren versteht sich UNICEF als Anwalt der Kinder, ohne Ansehen von Rasse, Nation, Sprache, Religion oder Ideologie. Die immer vernetzteren Programme, zur Zeit in 161 Ländern, betreffen immer Ernährung, Gesundheit, Information, Hygiene, sauberes Wasser und Grundausbildung. Sie schließen natürliche die Mütter und die Familie mit ein. Dieses ist jetzt zwar sehr verkürzt ausgedrückt, aber unsere Arbeit bedeutet immer ein Abstimmen auf die Bedürfnisse und die Mentalität der Bevölkerung eines um Hilfe ansuchenden Landes. Da in der Erklärung der Menschenrechte von 1948 das Kind praktisch nicht vorkam, wurden im zehnjährigem Rhythmus Deklarationen von der UNO, wie z.B. das Jahr des Kindes, das Jahr der Familie oder das Jahr der Jugend, weltweit verkündet. Sie bedeuteten aber vor allem Absichtserklärungen. Die Situation der Kinder verbesserte sich nur sehr langsam und fand in der Politik kaum Niederschlag. Schon 1959 wurde auf Initiative Polens, mit dem Hintergrund der Erfahrungen im Warschauer Ghetto und den Konzentrationslagern, eine kinderfreundliche Pädagogik mit Abschaffung der Prügelstrafe vorgeschlagen. 1979 wurde der polnische Botschafter bei der UNO vorstellig, um eine Konvention für die Rechte des Kindes, die juristisch bindend und international ratifiziert, wirksam in die Gesetzgebung jeden Landes eingearbeitet werden sollte. In zehnjähriger zäher Überzeugungsarbeit für Vertreter von 40 Nationen, ist ein juristisches Vertragswerk mit 54 Artikeln entstanden, das 1989 – gut zehn Jahre später – auf einem Weltgipfel vorgestellt wurde. Es wurde von allen Staaten unterschrieben. Es ist das größte juristische Werk für Kinder, das jemals von allen Staaten angenommen wurde. Bis Anfang der 90er Jahre wurde die Ratifizierung durchgeführt. Nur die USA und Somalia haben dies bis heute nicht getan. Die Bundesrepublik Deutschland hat es bis 1992 verzögert und nur unter diversen Vorbehalten getan, die speziell das Asylrecht betrafen. Asylsuchende Kinder haben folglich in den Bereichen kindergerechter Unterbringung, medizinischer Versorgung und Schule verminderte Rechte. Diese Konvention beinhaltet natürlich Kompromisse, z.B. die Rekrutierung von Kindern zum Militär. Wir wollten 18 Jahre als Ende der Kindheit festsetzen, aber es war nur das vollendete 15. Lebensjahr durchzusetzen. England und Frankreich haben Kadettenanstalten, sie hätten die gesamte Konvention sonst nicht unterschrieben. Auch bei uns und in Österreich werden schon 17jährige zum Militär eingezogen. Sie dürfen noch nicht wählen, keinen Führerschein haben, aber sie lernen mit der Waffe umzugehen und zu töten. Wir sind diesbezüglich bei Rudolf Scharping vorstellig geworden, es gibt im Moment ungefähr 250 Minderjährige in der Bundeswehr, und er hat die Abschaffung dessen zugesagt. Es ist jetzt kürzlich ein Zusatzartikel veröffentlicht, der allerdings noch ratifiziert werden muss, dass alle Staaten das 18. Lebensjahr akzeptieren, ab dem frühestens rekrutiert werden darf. Es wird dies noch schwierig sein durchzusetzen, aber es ist jedenfalls einmal formuliert und von allen Staaten zur Kenntnis genommen und so hoffen wir, dass die Ratifizierung zügig vorangeht. In diesem Zusammenhang hat uns auch Außenminister Fischer sehr unterstützt, der sich sehr dafür einsetzt. Diese Konvention ist ein Rahmen, der gefüllt werden muss und dies gilt für alle Länder der Welt. Wenn wir davon ausgehen, dass die Kinder unsere Zukunft sind, dass sie mit dem fertig werden müssen, was wir ihnen hinterlassen , müssen wir feststellen, dass sie ungeheure Probleme zu bewältigen haben, die mit den Begriffen Globalisierung, Bevölkerungswachstum, Umweltbelastung und Ernährungsprobleme zu umreißen sind. Die Bundesrepublik hält sich mit Informationen über die Rechte zurück, sie gelten als nicht-politisch. Kinder haben keine Wahlstimme, sind also politisch nicht interessant. Sie können als schwächstes Glied der Gesellschaft keine Ansprüche stellen, sie müssen die Situation ertragen. Aktion von unten diesbezüglich ist notwendig. Die Konvention sieht vielleicht harmlos aus, ist aber ein hochpolitischer Forderungskatalog. Der polnische Pädagoge Janusz Korczak[vi] hat auf die Frage „Wann wird das Kind ein Mensch?“ geantwortet: „Das Kind wird nicht zum Menschen – es ist schon einer.“ Sie erinnern sich an die Tatsache, dass Kozczak 1942 freiwillig mit den jüdischen Kindern eines Waisenhauses, singend in die Vergasung begeben hat. Ich möchte hier nun einige Grundrechte der Konvention herausnehmen und interpretieren, um dann noch auf die deutschlandweit durchgeführten Kinderrechtswahlen einzugehen.
Dies war eine kurze Einführung zum Inhalt der Kinderrechtskonvention. Um Kindern eine Stimme zu geben und zu erfahren, wie die Umsetzung nach zehn Jahren vorangekommen ist, haben wir in Deutschland flächendeckend im vorigen Jahr Kinderrechtswahlen durchführen lassen, zusammen mit dem Kinderschutzbund ‚Terres des Hommes’ und der Kindernothilfe. Aus den wichtigsten Artikeln waren in Altersgruppen unterteilt die wichtigsten anzukreuzen, in Unterscheidung für das In- und Ausland. Zuvor hat es natürlich Unterricht über die Rechte gegeben, die bislang weitgehend unbekannt waren. 108.426 Kinder haben daran teilgenommen, davon 56.036 Mädchen und 52.390 Jungen, am eifrigsten waren die 10 – 12 jährigen. An erster Stelle steht Bundesweit das Recht auf Gleichstellung der Jungen und Mädchen, der Flüchtlinge und Behinderten. Danach folgt das Recht auf gewaltfreie Erziehung, dann das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Recht auf Bildung kommt erst an neunter Stelle, es ist ja bei uns auch weitgehend erfüllt. In der Welt steht an erster Stelle das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und körperlicher Ausbeutung, an zweiter Stelle das Recht auf Schutz vor Krieg und auf der Flucht, an dritter bereits das Recht auf Bildung. Man sieht daran, wie Kinder auf Grund von Informationen bereits unterscheiden können. Diese Ergebnisse sind sehr aufschlussreich, sozusagen eine soziologische Studie, weil sie auch wichtige Hinweise auf Defizite geben, die nachdenklich machen sollten. Welche Folgerungen können wir aus dem bisher Gesagtem ziehen, was können wir selbst tun. Sicher hat jeder von sich den Anspruch, sich Gedanken zum Thema Kindheit und Erziehung zu machen und viele tun ihr Bestes in der Familie und Umfeld. Wir können jedoch vermehrt als Multiplikatoren wirken, das Thema in Gesprächen, Diskussionen und Institutionen einbringen. Dies gilt auch besonders im ehrenamtlichem Bereich, um an dem Abbau von Defiziten mitzuwirken, den die Behörden nicht leisten können oder mangels Einsicht nicht wollen. Es ist sicher ein weites Feld, aber ich denke man spürt doch, dass zum Anfang des neuen Jahrhunderts Bewegung in der Luft liegt. Die Missstände und das Unbehagen darüber haben Größenordnungen erreicht, die ein Umdenken erzwingen. Wo die Politik versagt, ist der Bürger gefragt. Ich bin hoffnungsvoll, dass wir mit erweiterter Information auch Motivation entwickeln können, den Kindern alle Gedanken an erster Stelle zuzuwenden. Sie sind unsere Zukunft, wir haben es in der Hand, wie die zukünftige Gesellschaft aussehen wird. Kinder, die die Erfüllung der Rechte erleben, lernen auch die Pflichten kennen, die damit verbunden sind und die sie dann als zukünftige Eltern wahrnehmen müssen. Gehen wir gegen zynische Aussagen an wie „Kinder haben ja schon genug Rechte und tanzen uns auf der Nase herum“ oder bezogen auf AIDS „das stoppt doch das Bevölkerungswachstum, besonders in Afrika – die Natur denkt sich da schon was aus“. Fragen wir uns doch, warum Kinder oft ein unerträgliches Verhalten zeigen, warum Lehrer zu überfordert sind, um wirksam eingreifen zu können, wie bei Gewalt, Alkohol oder Drogen. Der soziale Hintergrund unserer Wohlstandsgesellschaft ist es, der die Kinder so werden lässt. Kinder kommen nicht als Süchtige oder Gewalttätige auf die Welt, sie geben uns in ihrer Unschuld ein Beispiel dafür, wie wir es besser machen können. Lassen Sie uns diese Herausforderung annehmen und bestehen, im Ansehen des Kindes und in Liebe zu ihm und immer in dem Gedanken, dass es jedes Kind nur einmal gibt.
[i] Melanchthon, Philipp, Reformator, 1497 – 1560 war Humanist und bedeutendster Mitarbeiter M. Luthers. Seine Bereitschaft zu Nachgiebigkeit und zu vermittelnden Formulierungen hat der Reformation manche Wege geebnet, doch auch, besonders in der Abendmahlslehre, die Gegnerschaft strenger Lutheraner eingetragen. Wegen seiner humanistisch geprägten Universitäts- und Schulreform erhielt Melanchthon den Ehrentitel „Praecep0 tor Germaniae“ („Lehrmeister Deutschlands“). [ii] Rousseau, Jean-Jacques, französischer Schriftsteller und Philosoph 1712 - 1778 In dem Erziehungsroman „Emil oder Über die Erziehung“ 1762, stellte er das Ideal einer naturnahen, undogmatischen Erziehung auf, die die natürlichen Anlagen des Kindes frei entwickeln lassen soll. [iii] Pestalozzi, Johann Heinrich, Sozialpädagoge, 1746 – 1827, 1799 gründete er eine Volksschule und 1805 ein Institut, in dem er Schule, Lehrerbildung und Waisenhaus verband; aus ihm hervorgehende Lehrer unterrichteten in vielen europäischen Ländern. Seine Kerngedanken und Schriften drehen sich um die innere Natur des Menschen – die sozialethische, pädagogische Liebe – Kernstück der Menschenbildung ist die sittliche Elementarbildung; sie muss sich gleichzeitig mit der elementaren Geisteshaltung – Anschauungskraft, Sprachkraft, Denkkraft – vollziehen. [iv] Fröbel, Friedrich, Pädagoge, 1782 - 1852; von J.-J. Rousseau u. J. H. Pestalozzi beeinflusst; gründete 1817 ein Landerziehungsheim in Keilhau bei Rudolstadt; bekannt als Vater des Kindergartens (Gründung 1839/40 in Blankenburg, Thüringen), erdachte Spiel- und Beschäftigungsmittel für die frühe Kindheit, richtete 1849 ein Seminar für Kindergärtnerinnen ein. [v] Adler, Alfred, österreichischer Psychiater und Psychologe, 1870 – 1937 war Schüler Freuds kehrte sich später von diesem ab und gelangte aufgrund von Untersuchungen über Organminderwertigkeit und Minderwertigkeitsgefühlen 1912 zu einer eigenen Form der Psychoanalyse (Individualpsychologie), in der er psychoanalytische und sozialpsychologische Elemente verband. [vi] Korczak, Janusz, eigentlich Henryk Goldszmit, polnischer Arzt und Pädagoge, 1878 - 1942; Leiter von Waisenhäusern, zuletzt im Warschauer Getto; begleitete die ihm anvertrauten Kinder freiwillig in das Vernichtungslager.
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