Kinderrechte

 

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Vortrag von Frau Irmgard von Lehsten 

Mitglied - Deutsches Komitee für UNICEF

Veranstaltung von der SGI-D am 22.11.2000 in Hamburg an der Kunsthochschule Lerchenfeld

Vortrag im PDF - Format

 

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Kinderrechte – Menschenpflicht

Liebe Freunde der SGI-Gemeinschaft – ich freue mich sehr über die Gelegenheit, Ihnen die Arbeit von UNICEF in diesem Kreise nahe zu bringen. Das Thema ‚Kinderrechte-Menschenpflicht’ ist ein Thema, das uns seit nunmehr 70 Jahren am Herzen liegt und stellt die Basis aller unserer Programme dar. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, diesem Anspruch zu erfüllen, musste aber angesichts des Berichts von UNICEF zur Situation von Kindern in der Welt feststellen, dass es unbedingt erforderlich ist, zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Ich werde einige historische Anmerkungen machen, um dann zur Gegenwart zu wechseln und mit Ihnen festzustellen, was erreicht ist, und wo noch erhebliche Defizite festzustellen sind.

Die Kindheit als eigenes, eigenständiges Lebenszeitalter, das die Basis für die Entwicklung zum Erwachsenenzeitalter bedeutet, war über Jahrhunderte nicht im Bewusstsein der Menschen. Kindsein bedeutete mangelndes Erwachsensein. Man brauchte einen Erben und die Arbeitskraft des Sohnes. Das galt sowohl für die Bauern und Handwerker wie für Kirche und Adel gleichermaßen. Alle ein bis zwei Jahre gebar die Frau ein Kind, hatte nicht selten zehn oder mehr Geburten. Viele Kinder starben frühzeitig – die Säuglingssterblichkeit war sehr hoch. Es blieben oft nur zwei bis drei Kinder übrig, so dass es im Mittelalter in der Regel keine wirklichen Großfamilien gab. Da alle im ländlichen Bereichen in größter Enge lebten, Kinder und Erwachsene in einem Bett schliefen, wurde nicht selten ein Neugeborenes erstickt. Dies geschah nach heutigen Chroniken auch absichtlich, die Not der Frauen war sehr groß. Mit vier Jahren wurde ein Kind bereits zum Hüten und Futterholen eingesetzt und mit sieben Jahren bereits zu Arbeiten in ländlichen und handwerklichen Bereichen eingesetzt. Erfüllten die Kinder die Aufgaben nicht in zufriedenstellendem Maße, gab es harte Züchtigungen und Strafen vom Vater oder Lehrer. Geschichten aus dieser Zeit erinnern oft an Folter. Gewalt war die Erfahrung der Kinder.

Im feudalen Bereich war die Erziehung zum Militärischen für Jungen vorrangig. Man kennt die Darstellungen von kleinen Kindern in Uniform und Degen von Gemälden. Mädchen sehen wir dort auch schon in die einzwängenden Kleider der Erwachsenen gepresst. Bei Verfehlungen eines Prinzen z.B. wurde ein Junge aus dem Bedienstetenstand hart bestraft, der sogenannte ‚Prügelknabe’. Wir kennen diesen Begriff heute noch – wie mag sich dieses Kind wohl gefühlt haben? Strafen brutalster Art wurden praktiziert und das Elend der Kinder war groß – die Überlebenden verfuhren genauso mit der nächsten Generation. Ein Mechanismus wie er in der Psychologie ebenfalls ausführlich beschrieben wird. Die Ausbildung beim Militär brauche ich nicht besonders auszuführen – bis in jüngste Zeit ist die Härte dort in allen Formen üblich. Schule war größtenteils unbekannt. Ausnahmen boten die Kirchen, zu denen aber nur wenige aus der unteren Schicht Zugang hatten. Dort wurde Latein gelehrt, das Auswendiglernen biblischer Texte stand auf dem Programm und es wurde eine spartanische Lebensweise eingeübt. Dies wurde begleitet von stereotypen Hinweisen auf Sünde und den strafenden Gott, Hölle und Fegefeuer. Ängste wurden so geschürt. In den Lateinschulen war Deutsch verboten und sogar mit Strafe belegt. Melanchthon [i], als Mitstreiter Martin Luthers wohlbekannt, verbot 1528 seinen Studenten Deutsch zu sprechen. In den Städten, wo Kinder etwas nützliches lernen sollten, gab es sogenannte ‚Winkelschulen’, die nur von Bürgern unterhalten wurden. Meist waren diese Schulen recht kümmerlich und oft von der Geistlichkeite verboten.

Erst ab dem 18. Jahrhundert begann man sich mit dem Kind als solchem zu befassen. Zu nennen sind Rouseau[ii], später Pestalozzi[iii] und Fröbel[iv]. Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht begann schon 1642 in Sachsen-Coburg in Gothar. Dort sagte der Herzog Ernst, dass die Bauernkinder mehr wüssten als die Adligen. Dies war zwar zu begrüßen – die Durchführung der Schulpflicht bedeutete aber zunächst eine große Belastung für die Kinder. Friedrich der Große beispielsweise setzte seine Kriegsveteranen ein, die selbst schlecht ausgebildet waren. Von ihnen wurde das Grundwissen quasi eingeprügelt – eingebleut ist uns auch ein heute noch bekannter Ausdruck. Züchtigungen mit dem Rohrstock auf Fingerspitzen und Knien auf Erbsen am warmen Ofen, wobei sich alle über die „gequälten, verzerrten Affengesichter“ amüsierten, waren an der Tagesordnung. Die Kinder wollten lieber arbeiten als zur Schule gehen.

Mit Beginn des Industriezeitalters, Anfang des 19. Jahrhunderts, entwickelten sich neue Arbeitsformen, neue Formen der Armut und neue Formen des Wohlstandes. Man wollte es in dem neu aufkommenden Unternehmertum dem Adel gleichtun. Ein verbreiteter Bildungsanspruch entstand und damit entsprechende Schul- und Universitätsangebote. In der Medizinischen Wissenschaft wurde die Kinderheilkunde als gesonderte Disziplin entwickelt. Mit Freud wurde auch die psychologische Situation des Kindes erforscht. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders auf Alfred Adler[v] hinweisen, der auf die Würde des Kindes und die Liebe zum Kind als Grundlage für alle Entwicklungen hinwies. Im Wien der 20er Jahre praktizierte er in flächendeckenden Mütterberatungsstellen als Armenarzt. Er war zeitweiliger Mitarbeiter von Freud und wusste von der Erziehungsnot der Mütter. Zur NS-Zeit wurden diese Mütterberatungsstellen alle geschlossen. Er emigrierte als Jude nach London und verstarb dort. Man würde sich auch heute noch viele solcher Hilfen wünschen, wie sie in den Mütterberatungsstellen zu dieser Zeit zu finden waren.

Der erste Weltkrieg brachte erneut große Not für die Kinder der ca. sechs Millionen Arbeitslosen. Unterernährung, Tuberkulose, Rachitis und Cholera in den unzumutbaren Wohnverhältnissen waren die Ursachen. Die Zeit der dreißiger Jahre wurde zunächst als Aufschwung und Behebung der Missverhältnisse empfunden. Dazu kam die Propaganda für kinderreiche Familien und deren Unterstützung. Jugendorganisationen übernahmen die Aufgaben der ‚Bündischen Jugend’ der 20er Jahre. Auf diese Weise vereinnahmten die Nazis die Jugend. Das Ende dieser Machenschaften brauche ich hier nicht extra zu erwähnen.

Nach dieser etwas schematischen Kurzfassung will ich nun den Bogen spannen zum Beginn der Arbeit von UNICEF nach dem zweiten Weltkrieg.

1946 wurde das Kinderhilfswerk im Auftrag der UNO vom Präsidenten Hoover ins Leben gerufen, um die Not von ca. sechs Millionen Kindern im verwüsteten Europa zu lindern. Es war die erste Friedensbrücke zwischen den verfeindeten Nationen. Als sich die Länder ab 1950 selber helfen konnten, beauftragte die UNO UNICEF mit einer zweijährigen Recherche zur Situation der Kinder in der Welt. Das Ergebnis war so katastrophal, dass UNICEF als Organisation, die sich bereits bewährt hatte, nun den Auftrag bekam, Konzepte für Programme zu entwickeln, um Kindern in ihrer Not zu helfen und ihnen eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Seit über 50 Jahren versteht sich UNICEF als Anwalt der Kinder, ohne Ansehen von Rasse, Nation, Sprache, Religion oder Ideologie. Die immer vernetzteren Programme, zur Zeit in 161 Ländern, betreffen immer Ernährung, Gesundheit, Information, Hygiene, sauberes Wasser und Grundausbildung. Sie schließen natürliche die Mütter und die Familie mit ein. Dieses ist jetzt zwar sehr verkürzt ausgedrückt, aber unsere Arbeit bedeutet immer ein Abstimmen auf die Bedürfnisse und die Mentalität der Bevölkerung eines um Hilfe ansuchenden Landes. Da in der Erklärung der Menschenrechte von 1948 das Kind praktisch nicht vorkam, wurden im zehnjährigem Rhythmus Deklarationen von der UNO, wie z.B. das Jahr des Kindes, das Jahr der Familie oder das Jahr der Jugend, weltweit verkündet. Sie bedeuteten aber vor allem Absichtserklärungen. Die Situation der Kinder verbesserte sich nur sehr langsam und fand in der Politik kaum Niederschlag. Schon 1959 wurde auf Initiative Polens, mit dem Hintergrund der Erfahrungen im Warschauer Ghetto und den Konzentrationslagern, eine kinderfreundliche Pädagogik mit Abschaffung der Prügelstrafe vorgeschlagen. 1979 wurde der polnische Botschafter bei der UNO vorstellig, um eine Konvention für die Rechte des Kindes, die juristisch bindend und international ratifiziert, wirksam in die Gesetzgebung jeden Landes eingearbeitet werden sollte. In zehnjähriger zäher Überzeugungsarbeit für Vertreter von 40 Nationen, ist ein juristisches Vertragswerk mit 54 Artikeln entstanden, das 1989 – gut zehn Jahre später – auf einem Weltgipfel vorgestellt wurde. Es wurde von allen Staaten unterschrieben. Es ist das größte juristische Werk für Kinder, das jemals von allen Staaten angenommen wurde. Bis Anfang der 90er Jahre wurde die Ratifizierung durchgeführt. Nur die USA und Somalia haben dies bis heute nicht getan. Die Bundesrepublik Deutschland hat es bis 1992 verzögert und nur unter diversen Vorbehalten getan, die speziell das Asylrecht betrafen. Asylsuchende Kinder haben folglich in den Bereichen kindergerechter Unterbringung, medizinischer Versorgung und Schule verminderte Rechte.

Diese Konvention beinhaltet natürlich Kompromisse, z.B. die Rekrutierung von Kindern zum Militär. Wir wollten 18 Jahre als Ende der Kindheit festsetzen, aber es war nur das vollendete 15. Lebensjahr durchzusetzen. England und Frankreich haben Kadettenanstalten, sie hätten die gesamte Konvention sonst nicht unterschrieben. Auch bei uns und in Österreich werden schon 17jährige zum Militär eingezogen. Sie dürfen noch nicht wählen, keinen Führerschein haben, aber sie lernen mit der Waffe umzugehen und zu töten. Wir sind diesbezüglich bei Rudolf Scharping vorstellig geworden, es gibt im Moment ungefähr 250 Minderjährige in der Bundeswehr, und er hat die Abschaffung dessen zugesagt. Es ist jetzt kürzlich ein Zusatzartikel veröffentlicht, der allerdings noch ratifiziert werden muss, dass alle Staaten das 18. Lebensjahr akzeptieren, ab dem frühestens rekrutiert werden darf. Es wird dies noch schwierig sein durchzusetzen, aber es ist jedenfalls einmal formuliert und von allen Staaten zur Kenntnis genommen und so hoffen wir, dass die Ratifizierung zügig vorangeht. In diesem Zusammenhang hat uns auch Außenminister Fischer sehr unterstützt, der sich sehr dafür einsetzt.

Diese Konvention ist ein Rahmen, der gefüllt werden muss und dies gilt für alle Länder der Welt. Wenn wir davon ausgehen, dass die Kinder unsere Zukunft sind, dass sie mit dem fertig werden müssen, was wir ihnen hinterlassen , müssen wir feststellen, dass sie ungeheure Probleme zu bewältigen haben, die mit den Begriffen Globalisierung, Bevölkerungswachstum, Umweltbelastung und Ernährungsprobleme zu umreißen sind. Die Bundesrepublik hält sich mit Informationen über die Rechte zurück, sie gelten als nicht-politisch. Kinder haben keine Wahlstimme, sind also politisch nicht interessant. Sie können als schwächstes Glied der Gesellschaft keine Ansprüche stellen, sie müssen die Situation ertragen. Aktion von unten diesbezüglich ist notwendig. Die Konvention sieht vielleicht harmlos aus, ist aber ein hochpolitischer Forderungskatalog.

Der polnische Pädagoge Janusz Korczak[vi] hat auf die Frage „Wann wird das Kind ein Mensch?“ geantwortet: „Das Kind wird nicht zum Menschen – es ist schon einer.“ Sie erinnern sich an die Tatsache, dass Kozczak 1942 freiwillig mit den jüdischen Kindern eines Waisenhauses, singend in die Vergasung begeben hat.

Ich möchte hier nun einige Grundrechte der Konvention herausnehmen und interpretieren, um dann noch auf die deutschlandweit durchgeführten Kinderrechtswahlen einzugehen.

  1. Das Recht auf einen Namen und auf Registrierung. Dies ist für uns selbstverständlich, nicht so in vielen Entwicklungsländern – ca. 40 Mio. Neugeborene werden nicht registriert. Das bedeutet für sie, dass sie nicht zur Weltgemeinschaft gehören. Sie haben keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, nicht zu Zusatzernährung und nicht zum Schulbesuch. Schließlich haben sie kein politisches Recht als Wähler. Sie können in Schuldknechtschaft und Prostitution verkauft werden. Sie werden oft in Unruheländern als Kindersoldaten rekrutiert. Da sie nicht registriert sind, kann man nicht nach ihnen fragen, oft landen sie in sklavenartigen Arbeitsbedingungen, sie bleiben ohne Ausbildung in lebenslanger absoluter Armut. Mädchen sind besonders betroffen, da ihre Geburt vielfach als Unglück empfunden wird und wir wissen, dass sie in Indien und China nach der Geburt oft getötet werden. Das bedeutet aber auch, dass von den z.B. ca. 1500 unbegleiteten Flüchtlingskindern in Hamburg viele ohne Namen und Papiere nach unserem Asylgesetz und damit den Vorbehalten der Konvention zum Trotz, kein Recht auf Schule, medizinische Versorgung im Notfall oder kindergerechte Unterbringung haben. Man erklärt sie oft wenn möglich zu 16-jährigen, damit ein Asylantrag gestellt wird, der dann eine Abschiebung zur Folge haben kann. Auch dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Konvention. Alle diese Kinder sind durch ihre Erlebnisse, wie die fremde Sprache und Kultur, die Trennung von vertrauten Menschen durch Tod und Flucht, usw. traumatisiert. Seit 1993 ist das Asylrecht ein ‚Gnadenrecht’. Gnade aber kann man verweigern. Kinder finden schon mal keinen Gnade, sondern verschlossene Türen. In Hamburg bemühen sich Prof. Riedesser vom Universitätskrankenhaus, ein sehr engagierter Kinderpsychotherapeut, der Kinderschutzbund ‚Terres des Hommes’ und motivierte Privatpersonen, das Elend zu mildern. Doch die Verpflichtung der Regierung zur Änderung des Asylgesetzes hinsichtlich der Kinder, muss unbedingt angemahnt werden.
  2. Das Recht auf Gleichheit. Mädchen sind in weiten Teilen unserer Welt benachteiligt. Oft essen sich in der Familie traditionsgemäß der Mann und die Söhne als erstes satt. Mädchen bekommen weniger medizinische Versorgung und sie müssen arbeiten, die jüngeren Geschwister schleppen oder kilometerweit Wasser holen. Sie werden früh verheiratet, um sie los zu werden. Es gibt ein böses chinesisches Sprichwort: „Lieber einen dummen Sohn, als eine geschickte Tochter“.
  3. Das Recht auf gesundheitliche Fürsorge. Das beinhaltet auch, dass flächendeckend gegen die meisten tödlichen Krankheiten geimpft wird. 80% der Kinder sind nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erreicht. Polio ist fast ausgerottet und die Säuglingssterblichkeit ist messbar zurückgegangen.
  4. Das Recht auf unentgeltliche Grundausbildung. Immer noch gehen 130 Millionen Kinder nicht in die Schule, davon 2/3 Mädchen. Die Alphabetisierung von Mädchen und Frauen gehört zu den Prioritäten von UNIECEF. Wir sagen, dass Entwicklung nur mit den Frauen möglich ist, die Lesen, Schreiben und Rechnen können. Ausgebildete Mädchen heiraten später, haben ein besseres Selbstbewusstsein, schicken ihre Kinder ebenfalls zur Schule, verstehen Aufklärung über Familienplanung und AIDS. In Thailand z.B. herrscht ein 90%iger Schulbesuch von Jungen und Mädchen. Die Zunahme des Bevölkerungswachstums ist von bisher über 3% auf 1,9 % gesunken. Die Statistiken können uns diese Dinge vor Augen führen und bestätigen. Es gäbe viele über die außergewöhnlichen Schulprojekte, die UNICEF z.B im Zusammenhang mit Kinderarbeitsproblemen in Indien oder abgelegenen Gebieten in Nepal praktiziert.
  5. Das Recht auf Spiel und Freizeit. Das ist in den riesigen Slums in den größten Städten der Welt nur schwer zu verwirklichen. Aber gibt wichtige Projekte, z.B. in Südamerika, wo in Zusammenarbeit mit kirchlichen Organisationen, in denen mit Schule, Fortbildung und dem Verkauf von selbsthergestellten Produkten auch für Freizeit gesorgt wird.
  6. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Gehör. Das letztere ist dabei besonders wichtig, hinsichtlich der hohen Scheidungsrate in Familien, wobei Kinder immer unter großer Belastung stehen. Sie müssen verstärkt, behutsam und kindgerecht angehört werden. Das gleiche gilt für Aussagen nach sexuellem Missbrauch, der ja in erschreckendem Maße festzustellen ist. Hier ist in der Praxis schon einiges erreicht, Kinder können in gesondert rechtskräftig aussagen, wobei die Tortur im Gerichtssaal vermieden wird.
  7. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung. In unserer Rechtssprechung ist das sehr heuchlerisch ausgedrückt. Es heißt dort, dass die Entwürdigung des Kindes untersagt, sei. Aber wir kennen ja den Satz: „A Watschen hat noch niemandem geschadet“. Nur wenige Länder haben die Prügelstrafe gesetzlich verboten. Man weiß doch, dass ein Kind, das geschlagen wurde, als Erwachsener wieder schlägt. Positiv dagegen die vor kurzem gestartete Kampagne der Hamburger Behörden, mit Plakaten, die auf das Recht auf gewaltfreie Erziehung aufmerksam machen sollen. Das bedeutet auch, dass es nunmehr juristisch einklagbar ist – das ist ein wichtiger Schritt und wir sind sehr glücklich darüber. Hier setzt doch die Erziehung zu verminderter Gewaltbereitschaft an. Denken wir einmal an die Kriegsgebiete des bisher blutigsten Jahrhunderts. UNICEF hat Curricula für die Schule für den Frieden erarbeitet, damit Kinder Konfliktfähigkeit lernen. In Sri Lanka wird dies nun nach zehn Jahren flächendeckend eingesetzt, in Ruanda wird es in Pilotprojekten und Lehrerausbildung eingesetzt. Wo aber bleibt die Kontrolle der Gewalt im Fernsehen – Kinder ahmen doch nach. Wie soll eine friedliche Welt entstehen, wenn wir nicht die dringende Aufgabe wahrnehmen, mit der Jugend dafür zu arbeiten.
  8. Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht. Im Krieg sind alle Gesetze aufgehoben. Es ist sicher eine der belastendsten Aufgaben von UNICEF und anderen Organisationen, das unvorstellbare Leid von Kindern zu lindern. Mit der Nothilfe, die inzwischen ca. 12% unseres Budgets beansprucht, versuchen wir sofort, wie auch jüngst im Kosovo, Schul- und Spielzelte aufzustellen und mit Malen, Spielen und anderen Möglichkeiten, das Trauma dieser Kinder aufzuarbeiten. Dies sind nüchterne Sätze – aber alle beteiligten Mitarbeiter stehen selbst unter großen Belastungen. Wir haben im Kosovo, nachdem die Waffenruhe eingetreten war, 60.000 Schultische und –bänke dorthin geliefert. Man sollte sich auch die logistischen Aufgaben dabei vorstellen. Es sind 40% aller Schulen zerstört worden und wir konnten dann nur in Zelten wieder anfangen. In diese Zelte wurde auch ein Holzfußboden gelegt, damit man auch die beginnende kalte Jahreszeit überbrücken kann. In 200 Kriegen des 20. Jahrhunderts starben über 16 Millionen Kinder, davon allein 2 Millionen in den letzten zehn Jahren. Nicht dazugezählt sind dabei die vielen Zerstümmelungen durch Millionen von Mienen. 250 Millionen Menschen sind auf der Flucht, ca. die Hälfte davon sind Kinder. Das Vertrauen in die Erwachsenenwelt ist verloren, die Erlebnisse der Grausamkeit nicht zu verarbeiten, der Tod von Angehörigen und Freunden nicht zu verwinden. Wir haben erschütternde Zeugnisse z.B. aus Bosnien – in der Traumatherapie. Wird diese nicht angeboten, entstehen wieder Rachegefühle und Hass und der Teufelskreis der Gewalt schließt sich erneut. Dazu möchte ich auch das Elend der Kindersoldaten erwähnen. Davon gibt es ca. 300.000, meist Waisen von 8 – 18 Jahren, in den afrikanischen und asiatischen Konfliktländern. Sie fanden dort Militärkleidung, Nahrung, Familienersatz und haben die Macht der Waffe. Sie werden als Späher eingesetzt und zum Töten von Angehörigen. Findige Ingeneure haben leichte Kalaschnikows entwickelt und auch das deutsche G3-Gewehr ist von Kindern leicht zu tragen. Wo bleibt da der Anspruch unseres Themas? UNICEF muss mit den Folgen der Gewalt, die durch die Pläne und Handlungen der Politiker, in einer vornehmlich männerdominierten Welt umgehen. Wir müssen, wenn der „Sieg“ errungen ist, und sei er auch noch so zweifelhaft, wie z.B. im Kosovo, wo die Bomber unversehrt nach 26.000 Einsätzen in ihre Heimat zurückkehrten, das hinterlassene Leid heilen. Darum müssen wir auch provozieren, legen den Finger immer wieder in die Wunde, um aufmerksam zu machen. Man könnte verzweifeln, doch UNICEF tut das nicht, die Kinder brauchen uns. Und sie geben uns die Kraft zurück, die wir für sie aufbringen – ein Lächeln oder eine Umarmung können das schon bewirken. Die jahrelange Kampagne der Ächtung der Anitpersonenmienen hat schließlich bis zu einem gewissen Grad Erfolge gezeigt. Aber die entscheidenden Produktionsländer wie die USA, China, Russland, Pakistan und Südkorea haben die Ächtung dieser Waffen nicht ratifiziert. So ist das Ergebnis in gewissem Sinne natürlich eine Mogelpackung, aber die Länder, die ratifiziert haben, haben ihre Mienenlager geräumt, so sind in Deutschland 2 Millionen Mienen glaubhaft vernichtet worden.
  9. Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Diese Probleme klangen auch in den anderen Paragraphen mit an. Es geht hierbei nicht um die Abschaffung der Kinderarbeit, die in vielen Regionen das Überleben der Familien unterstützt. Es geht um die Ausbeutung, die keinen Schulbesuch zulässt und gravierende Gesundheitsschäden mit sich bringt. 250 Millionen Kinder müssen heute arbeiten. Ca 2 Millionen Kinder arbeiten in der Prostitution, die neben Drogen- und Waffenhandel das einträglichste Geschäft in der Illegalität ist. Beispiele für Ausbeutung sind das Teppichknüpfen im Osten Indiens, das Lastenschleppen und die Arbeit im Steinbruch. Kinder müssen in Gold- und Diamantenminen in nur ihnen zugängliche Stollen kriechen – sie sind außerdem billiger als normale Arbeiter. In diesen Zusammenhang gehören die seelischen Qualen und die hohe Infektionsrate mit AIDS. Dieses Problem ist ein besonders grausam in Afrika. Um hier Abhilfe zu schaffen, arbeitet UNICEF konstruktiv mit den Behörden zusammen. Dies ist ein Grundprinzip nach der Maxime ‚Hilfe zur Selbsthilfe’. In allen Bereichen soll die Nachhaltigkeit gewährleistet werden, indem einheimische Kräfte ausgebildet und eingebunden werden. Jährlich werden ca. 400.000 Kinder körperlich und sexuell missbraucht. Allein in Berlin gehen etwa 4000 Mädchen auf den sogenannten Babystrich. Die Produktion von Kinderpornos nimmt explosionsartig zu. Auf Grund der Konvention gibt es inzwischen nun ein Gesetz, so dass Täter auch im Ausland verhaftet werden können und Reiseveranstalter haben auf einem Gipfel in Kopenhagen beschlossen, nicht mehr versteckt für Sextourismus in ihren Prospekten zu werben, was man schon als einen kleinen Fortschritt betrachten kann.
  10. Das Recht auf elterliche Fürsorge und Liebe. Dies ist nur schwer einklagbar, aber es muss unterstützt werden, sehr wichtig z.B. in der Betreuung von Waisen und missbrauchten Kindern. Für dies Kinder sucht UNICEF vornehmlich, zusammen mit den jeweiligen Behörden, Adoptiveltern. Dies hat Vorrang vor einer Heimeinweisung, wegen der Erkenntnis, dass Familie immer noch der beste Ort für die Entwicklung eines Kindes ist. Sie haben gewiss von den katastrophalen Zuständen in chinesischen, russischen und rumänischen Waisenhäusern gehört. Dort arbeitet nun auch UNICEF, bildet die Betreuer aus, repariert sanitäre Anlagen, liefert Spielzeug und anderes. Doch auch bei einer Adoption müssen Rahmenbedingungen mit finanzieller Unterstützung geschaffen werden, damit die Familien nicht überfordert sind und die Kinder dann ausbeuten.

Dies war eine kurze Einführung zum Inhalt der Kinderrechtskonvention. Um Kindern eine Stimme zu geben und zu erfahren, wie die Umsetzung nach zehn Jahren vorangekommen ist, haben wir in Deutschland flächendeckend im vorigen Jahr Kinderrechtswahlen durchführen lassen, zusammen mit dem Kinderschutzbund ‚Terres des Hommes’ und der Kindernothilfe. Aus den wichtigsten Artikeln waren in Altersgruppen unterteilt die wichtigsten anzukreuzen, in Unterscheidung für das In- und Ausland. Zuvor hat es natürlich Unterricht über die Rechte gegeben, die bislang weitgehend unbekannt waren. 108.426 Kinder haben daran teilgenommen, davon 56.036 Mädchen und 52.390 Jungen, am eifrigsten waren die 10 – 12 jährigen. An erster Stelle steht Bundesweit das Recht auf Gleichstellung der Jungen und Mädchen, der Flüchtlinge und Behinderten. Danach folgt das Recht auf gewaltfreie Erziehung, dann das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Recht auf Bildung kommt erst an neunter Stelle, es ist ja bei uns auch weitgehend erfüllt. In der Welt steht an erster Stelle das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und körperlicher Ausbeutung, an zweiter Stelle das Recht auf Schutz vor Krieg und auf der Flucht, an dritter bereits das Recht auf Bildung. Man sieht daran, wie Kinder auf Grund von Informationen bereits unterscheiden können. Diese Ergebnisse sind sehr aufschlussreich, sozusagen eine soziologische Studie, weil sie auch wichtige Hinweise auf Defizite geben, die nachdenklich machen sollten.

Welche Folgerungen können wir aus dem bisher Gesagtem ziehen, was können wir selbst tun. Sicher hat jeder von sich den Anspruch, sich Gedanken zum Thema Kindheit und Erziehung zu machen und viele tun ihr Bestes in der Familie und Umfeld. Wir können jedoch vermehrt als Multiplikatoren wirken, das Thema in Gesprächen, Diskussionen und Institutionen einbringen. Dies gilt auch besonders im ehrenamtlichem Bereich, um an dem Abbau von Defiziten mitzuwirken, den die Behörden nicht leisten können oder mangels Einsicht nicht wollen. Es ist sicher ein weites Feld, aber ich denke man spürt doch, dass zum Anfang des neuen Jahrhunderts Bewegung in der Luft liegt. Die Missstände und das Unbehagen darüber haben Größenordnungen erreicht, die ein Umdenken erzwingen. Wo die Politik versagt, ist der Bürger gefragt. Ich bin hoffnungsvoll, dass wir mit erweiterter Information auch Motivation entwickeln können, den Kindern alle Gedanken an erster Stelle zuzuwenden. Sie sind unsere Zukunft, wir haben es in der Hand, wie die zukünftige Gesellschaft aussehen wird. Kinder, die die Erfüllung der Rechte erleben, lernen auch die Pflichten kennen, die damit verbunden sind und die sie dann als zukünftige Eltern wahrnehmen müssen. Gehen wir gegen zynische Aussagen an wie „Kinder haben ja schon genug Rechte und tanzen uns auf der Nase herum“ oder bezogen auf AIDS „das stoppt doch das Bevölkerungswachstum, besonders in Afrika – die Natur denkt sich da schon was aus“. Fragen wir uns doch, warum Kinder oft ein unerträgliches Verhalten zeigen, warum Lehrer zu überfordert sind, um wirksam eingreifen zu können, wie bei Gewalt, Alkohol oder Drogen. Der soziale Hintergrund unserer Wohlstandsgesellschaft ist es, der die Kinder so werden lässt. Kinder kommen nicht als Süchtige oder Gewalttätige auf die Welt, sie geben uns in ihrer Unschuld ein Beispiel dafür, wie wir es besser machen können. Lassen Sie uns diese Herausforderung annehmen und bestehen, im Ansehen des Kindes und in Liebe zu ihm und immer in dem Gedanken, dass es jedes Kind nur einmal gibt.


[i] Melanchthon, Philipp, Reformator, 1497 – 1560 war Humanist und bedeutendster Mitarbeiter M. Luthers. Seine Bereitschaft zu Nachgiebigkeit und zu vermittelnden Formulierungen hat der Reformation manche Wege geebnet, doch auch, besonders in der Abendmahlslehre, die Gegnerschaft strenger Lutheraner eingetragen. Wegen seiner humanistisch geprägten Universitäts- und Schulreform erhielt Melanchthon den Ehrentitel „Praecep0 tor Germaniae“ („Lehrmeister Deutschlands“).

[ii] Rousseau, Jean-Jacques, französischer Schriftsteller und Philosoph 1712 - 1778 In dem Erziehungsroman „Emil oder Über die Erziehung“ 1762, stellte er das Ideal einer naturnahen, undogmatischen Erziehung auf, die die natürlichen Anlagen des Kindes frei entwickeln lassen soll.

[iii] Pestalozzi, Johann Heinrich, Sozialpädagoge, 1746 – 1827, 1799 gründete er eine Volksschule und 1805 ein Institut, in dem er Schule, Lehrerbildung und Waisenhaus verband; aus ihm hervorgehende Lehrer unterrichteten in vielen europäischen Ländern. Seine Kerngedanken und Schriften drehen sich um die innere Natur des Menschen – die sozialethische, pädagogische Liebe – Kernstück der Menschenbildung ist die sittliche Elementarbildung; sie muss sich gleichzeitig mit der elementaren Geisteshaltung – Anschauungskraft, Sprachkraft, Denkkraft – vollziehen.

[iv] Fröbel, Friedrich, Pädagoge, 1782 - 1852; von J.-J.  Rousseau u. J. H.  Pestalozzi beeinflusst; gründete 1817 ein Landerziehungsheim in Keilhau bei Rudolstadt; bekannt als Vater des Kindergartens (Gründung 1839/40 in Blankenburg, Thüringen), erdachte Spiel- und Beschäftigungsmittel für die frühe Kindheit, richtete 1849 ein Seminar für Kindergärtnerinnen ein.

[v] Adler, Alfred, österreichischer Psychiater und Psychologe, 1870 – 1937 war Schüler Freuds kehrte sich später von diesem ab und gelangte aufgrund von Untersuchungen über Organminderwertigkeit und Minderwertigkeitsgefühlen 1912 zu einer eigenen Form der Psychoanalyse (Individualpsychologie), in der er psychoanalytische und sozialpsychologische Elemente verband.

[vi] Korczak, Janusz, eigentlich Henryk Goldszmit, polnischer Arzt und Pädagoge, 1878 - 1942; Leiter von Waisenhäusern, zuletzt im Warschauer Getto; begleitete die ihm anvertrauten Kinder freiwillig in das Vernichtungslager.

 

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